Steuerliche Fördermöglichkeiten
Steuerbegünstigung für eigene Wohnzwecke
Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen an einem eigenen Gebäude für Baudenkmale oder Gebäuden in einem Sanierungsgebiet, wie Sonderausgaben abziehen.
Erhöhte Absetzung
Für Baudenkemale und Gebäude in Sanierungsgebieten kann der Steuerpflichtige erhöhte Absetzung geltend machen §§ 7h,i EStG.
Öffentliche Zuschüsse Förderdarlehen
Zuschüsse aus Städtebauförderungsmitteln, nach Haushaltsbeschluß Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln.